Beitragsordnung

Aus Makerspace-Wiki
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Fassung vom 1.12.2024

Präambel

Gemäß § 5 der Satzung des Makerspace Greifswald e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Höhe der Beiträge

(1) Ordentliche Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 25 € im Monat, ein höherer Beitrag kann gezahlt werden.

Ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 15 € wird Studenten, Beziehern von Bürgergeld und im Ermessen des Vorstandes auch anderen Personen auf Antrag gewährt.

Ordentliche Mitglieder leisten jährlich mindestens 15 Vereinsarbeitsstunden. Jedes Mitglied ist dabei selbst verpflichtet sich die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden von einem Vorstandsmitglied anerkennen und eintragen zu lassen. Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen am Ende eines Jahres mit 20 € pro Stunde durch Überweisung auf das Vereinskonto beglichen werden.

Mit Zustimmung von zwei der drei Vorstandsmitglieder ist es möglich den Mitgliedsbeitrag für Personen zu erlassen, die mindestens 30 Arbeitsstunden jährlich leisten.

(2) Space as a Service

Ordentliche Mitglieder, die keine Arbeitsstunden leisten fallen in das Nutzungsmodel Space as a Service. Der Mitgliedsbeitrag beträgt dann 50 € monatlich.

(4) Space Project

Für einen Beitrag von 150 € wird die Mitgliedschaft zum Makerspace für einen Monat lang gewährt. Die Pflicht sich in Form von Arbeitsstunden am Verein zu beteiligen entfällt. Verbrauchsmaterialien sind eigenständig zu beschaffen. Etwaige Nutzungsgebühren für Werkzeuge werden nach der vereinsinternen Regelung entrichtet.

(3) Fördermitgliedschaft

Förderbeiträge können nach eigenem Ermessen gewählt werden. Fördermitglieder haben keinen dauerhaften Zugang zum Vereinsgelände. Bei einem Mitgliedsbeitrag von 20 € monatlich oder höher haben Fördermitglieder das Recht zweimal Jährlich das Nutzungsmodel Space Project zum Preis von 20 € zu buchen.

(4) Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags selbst bestimmen. Ein Mindestbeitrag gilt für sie nicht. Ehrenmitgliedschaften werden vom Vorstand oder auf Beschluss in einer Mitgliederversammlung vergeben.

(5) Gewerbliche Nutzung

Eine gewerbliche Nutzung des Makerspace erfordert eine separate Vereinbarung mit dem Vorstand.

(6) Verbrauchsmaterial

Für alle Mitglieder gilt, dass Verbrauchsmaterial grundsätzlich nicht vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Als Verbrauchsmaterial gelten Werkzeugaufsätze wie Bits, Schleif- oder Flexscheiben, Filamente an 3D-Druckern oder auch der Energiebedarf besonders energieintensiver Geräte. Was genau als Verbrauchsmaterial anzusehen ist, wird vom Vorstand definiert. Es können Nutzungsgebühren erhoben werden, die nicht vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind.

Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten.

(3) Die Höhe des gewählten Mitgliedsbeitrags ist für ordentliche Mitglieder für ein halbes Jahr verpflichtend. In begründeten Fällen sind vorzeitige Änderungen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Festlegung ist schriftlich zu dokumentieren

(4) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto oder, sofern dem Verein ein Lastschriftmandat des Mitglieds vorliegt, per SEPA-Lastschriftverfahren.

(5) Mitglieder, die das Lastschriftverfahren nicht nutzen, erklären sich bereit einen Dauerauftrag einzurichten. Als Verwendungszweck sind das Wort „Mitgliedsbeitrag“ sowie der Vor- und Zuname anzugeben.

(6) Bei Zahlungsverzug wird der Zugang zum Vereinsgelände und vereinsinterner Infrastruktur gesperrt.