Beitragsordnung
Fassung vom 27.07.2020
Präambel
Gemäß § 5 der Satzung des Makerspace Greifswald e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Höhe der Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10€ im Monat, ein höherer Beitrag kann gezahlt werden. Der Verein empfiehlt einen monatlichen Beitrag von mindestens 20€.
(2) Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags selbst bestimmen. Der Mindestbeitrag beträgt 1€ im Monat.
(3) Ehrenmitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags selbst bestimmen. Ein Mindestbeitrag gilt für sie nicht.
Fälligkeit und Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig.
(2) Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
(3) Die Höhe des gewählten Mitgliedsbeitrags ist für ordentliche Mitglieder für ein halbes Jahr verpflichtend. In begründeten Fällen sind vorzeitige Änderungen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Festlegung ist schriftlich zu dokumentieren.
(4) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto oder, sofern dem Verein ein Lastschriftmandat des Mitglieds vorliegt, per SEPA-Lastschriftverfahren.
(5) Mitglieder, die das Lastschriftverfahren nicht nutzen, sind angehalten, einen Dauerauftrag einzurichten. Als Verwendungszweck sind das Wort "Mitgliedsbeitrag" sowie der Vor- und Zuname anzugeben.